Sonderregelungen für Buchungen über Feiertage und Silvester
1. Buchungen über Feiertage
Fällt der Buchungszeitraum ganz oder teilweise in ein verlängertes Feiertagswochenende (s.u.), so gelten die folgenden Sonderregelungen.
1.1 Die Mindestdauer der Buchung beträgt drei Übernachtungen.
1.2 Die Preise in diesem Zeitraum sind erhöht.
Diese Regelung gilt an den folgenden verlängerten Feiertagswochenenden im Jahr 2011 (jeweils Anreisetag - Abreisetag):
| 22.04.11 - 25.04.11 | Ostern |
| 02.06.11 - 05.06.11 | Christi Himmelfahrt |
| 10.06.11 - 13.06.11 | Pfingsten |
| 23.06.11 - 26.06.11 | Fronleichnam |
| 30.09.11 - 03.10.11 | Tag der Deutschen Einheit |
| 29.10.11 - 01.11.11 | Reformationstag / Allerheiligen |
2. Buchungen über Silvester
Ist Silvester Teil des Buchungszeitraum, so gelten die die folgenden Sonderregelungen.
2.1 Die Mindestdauer der Buchung beträgt vier Übernachtungen.
2.2 Die Preise in diesem Zeitraum sind erhöht.