Sonderregelungen für Buchungen über Feiertage und Silvester

1. Buchungen über Feiertage

Fällt der Buchungszeitraum ganz oder teilweise in ein verlängertes Feiertagswochenende (s.u.), so gelten die folgenden Sonderregelungen.

1.1 Die Mindestdauer der Buchung beträgt drei Übernachtungen.

1.2 Die Preise in diesem Zeitraum sind erhöht.

Diese Regelung gilt an den folgenden verlängerten Feiertagswochenenden im Jahr 2011 (jeweils Anreisetag - Abreisetag):

22.04.11 - 25.04.11 Ostern
02.06.11 - 05.06.11 Christi Himmelfahrt
10.06.11 - 13.06.11 Pfingsten
23.06.11 - 26.06.11 Fronleichnam
30.09.11 - 03.10.11 Tag der Deutschen Einheit
29.10.11 - 01.11.11 Reformationstag / Allerheiligen

 

2. Buchungen über Silvester

Ist Silvester Teil des Buchungszeitraum, so gelten die die folgenden Sonderregelungen.

2.1 Die Mindestdauer der Buchung beträgt fünf Übernachtungen.

2.2 Die Preise in diesem Zeitraum sind erhöht.


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